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Private Pflegezusatzversicherung

Bei privaten Krankenversicherungen

Wo eine private Pflegezusatzversicherung da ist:

Pflegebedürftig sind Personen, die infolge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Tätigkeiten des Alltags in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind. Diese Krankheiten oder Behinderungen sind z. B. Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko. Tritt sie ein, ist man auf Unterstützung durch die Familie oder Pflegepersonen angewiesen.

Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung soll der Finanzierung der Hilfen durch Angehörige oder durch Fachpersonal zu Hause oder im Pflegeheim dienen. Die Kosten der notwendigen Pflege trägt die Pflege-Pflichtversicherung aber nur zur Hälfte. Es entstehen erhebliche Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind und von den Bedürftigen selbst oder Familienangehörigen finanziert werden müssen. Diese können ohne Zusatzversicherung schnell in den finanziellen Ruin führen.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung benötigt:

Pflegebedürftig zu werden, kann jedem passieren. Bereits Kinder können durch Unfall oder schwere Krankheiten dauerhaft pflegebedürftig sein.

Warum Sie eine private Pflegezusatzversicherung benötigen:

Pflegekosten zehren Ihr gesamtes vorhandenes Kapital auf. Durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligungen von 1.500 Euro sind aktuell die Norm. Ist das Vermögen nach längerer Pflegezeit aufgebraucht, entsteht eine Abhängigkeit vom Sozialamt. Der dann fehlende Unterhalt (d. h. die Kosten für den Pflegebedarf) wird zunächst vom Sozialamt übernommen.

Das Amt greift aber auf den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Verwandte ersten Grades (Kinder und Eltern) zurück! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen können dabei aufgebraucht werden. Der Abschluss der Pflegezusatzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Eigenzahlungen zur Pflege, aber auch vor Verlust des Altersversorgungs- oder Unternehmensfinanzierungskonzepts. Auch wird Ihr Erbe oder das Ihrer Kinder gewahrt.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

In jedem Fall sollten Leistungen für alle Pflegestufen versichert sein. (90 % der bekannten heutigen Pflegefälle sind kein Härtefall, Krebserkrankte werden aktuell üblicherweise in Stufe I eingestuft.) Ein Vertrag mit Dynamik-Angeboten auch im Versicherungsfall ist vorzuziehen, um die Inflation auszugleichen. Die Absicherung sollte unabhängig vom Partner gestaltet sein, um dem Bedarf auch nach einem Verlust des Partners in jedem Fall gewachsen zu sein. Sie sollte auch stand-halten, wenn der Partner in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben möchte und ggf. nicht mit in ein Pflegeheim einzieht. Für Singles haben bestmögliche Assistance-Leistungen (Rufdienste, Einkaufsdienste etc.) große Vorteile.

Solange auch Pflege durch Angehörige denkbar und gewünscht ist, sollte die Leistung „Laienpflege“ mitversichert sein. Der Versicherer sollte auf Wartezeiten und Karenzzei- ten verzichten. Sofern eine Krankenvollversicherung abgeschlossen wird oder besteht, sollte, wenn möglich, die Pflegezusatzversicherung im gleichen Vertrag abge- schlossen werden. So ist gewährleistet, dass alle Fristen und Vorgänge von Zahlungsabgrenzungen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung moderat und effizient abgewickelt werden, wenn man selbst als pflegebedürftige Person die Abwicklung, Verwaltung und Kontrolle den Versicherern überlassen muss.

Manche planen Ihren Ruhestand in südlichen Ländern. Dann sollte dieses mitversichert werden.

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