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Hausratversicherung

Wozu eine Hausratversicherung da ist:

Die Einrichtung, wie zum Beispiel Möbel, Teppiche sowie Schmucksachen und Pelze, stellt ein beachtliches Sachvermögen dar. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen dieser Dinge durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sowie Einbruch-Diebstahl greift die Hausratversicherung.

Wer eine Hausratversicherung benötigt:

Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, egal ob im Eigenheim oder zur Miete. Die Hausratversicherung wird pro Haushalt abgeschlossen. Hier ist der gesamte Hausrat einer Familie oder Lebensgemeinschaft versichert. Nicht versichert ist jedoch der Hausrat eines Untermieters.

Warum Sie eine Hausratversicherung benötigen:

Der gesamte Hausrat ist zum Neuwert versichert, unabhängig von Alter und Abnutzung. Außerdem erstreckt sich der finanzielle Schutz auch auf Transport-, Lager- und Hotelkosten sowie auf Aufräumungs-, Bewegungs-, und Schutzkosten. Überdies sind Ihre Hausratgegenstände auch vorübergehend außerhalb der Wohnung, z. B. im Urlaub, innerhalb bestimmter Fristen und Summen versichert. In der Regel sind 20% der Versicherungssumme als Entschädigungsgrenze für Wertsachen wie z. B. Schmuck, Antiquitäten oder handgeknüpfte Teppiche, vereinbart.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Die Grundabsicherung einer Hausratversicherung beinhaltet bei allen Versicherern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch-Diebstahl. Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme nach heutigem Neuwert ermittelt wird, da ansonsten im Schadensfall eine Unterversicherung besteht. Hier wird dann ein Schaden nur anteilig ersetzt. Natürlich sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob infolge von Neuanschaf- fungen oder besonderen Wertsteigerungen (etwa bei Wertsachen) die Versicherungssumme und die Entschädigungsgrenzen noch ausreichend sind.

Folgende Leistungen sollten in der Hausratversicherung enthalten sein:

  • Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme
  • Fahrraddiebstahl (falls vorhanden)
  • Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Elementarschäden

    Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme nach heutigem Neuwert ermittelt wird, da ansonsten im Schadensfall eine Unterversicherung besteht.


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