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Zur Übersicht...Privathaftpflichtversicherung
Wozu eine Privathaftpflichtversicherung da ist:
Für jeden Schaden, den Sie verursachen, haften Sie in unbegrenzter Höhe. Ob aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, die Gründe spielen keine Rolle. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen auf Schadenersatz bis zu der vereinbarten Deckungssumme, auch die Familie.

Wer eine Privathaftpflichtversicherung benötigt:
Jeder, jedoch ist die Privathaftpflicht von Kindern und Ehepartnern im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer im Familientarif mitversichert. Auch wenn man nicht verheiratet ist, kann der Lebenspartner in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Warum Sie eine Privathaftpflichtversicherung benötigen:
Nachbars Scheibe zu ersetzen, davon geht die Welt nicht unter. Solche kleineren Missgeschicke lassen sich notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen. Existenz bedrohend wird es dann, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Dritten verletzten, zum Beispiel, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht. Was da an Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen kann, ist nicht auszudenken. Im schlimmen Fällen können dies Schmerzensgeldzahlungen oder lebenslange Renten sein, die Aufwendungen in Millionenhöhe erfordern.
Die Privathaftpflichtversicherung tritt für die ganze Familie ein. Die Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung umfasst die Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen und erfüllt berechtigte Ansprüche an Ihrer Stelle. Weiter wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht- versicherung, wird aber auch vom Verbraucherschutz als die wichtigste Versicherung überhaupt angesehen.
Worauf man bei der Auswahl achten muss:
Es gibt unter den Produkten am Markt deutliche Preis- und Qualitätsunterschiede. Leistungsstarke und teure Produkte versichern sogar Schäden an geliehenen Sachen, Ferienwohnungen im Ausland und Gefälligkeitshandlungen.
Folgendes sollte in der Privathaftpflichtversicherung
enthalten sein:
• Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
• Ausfalldeckung
• Heizöltank (falls vorhanden)
• Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
• Photovoltaikanlagen (falls vorhanden)
Prüfen Sie Ihre Bedürfnisse und wählen Sie danach Ihren Versicherungsschutz.
© [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH. Es handelt sich hier nur um eine vereinfachte Darstellung.
Die Produktauswahl kann nur auf einer umfassenden Analyse Ihrer Situation und Wünsche basieren. Die o.g. Vorschläge können diese nicht vollständig berücksichtigen. Bitte lassen Sie sich umfassend beraten!


